100km/h-Zulassung

Voraussetzungen für 100 km/h-Zulassung

Eine Freigabe für Tempo 100 muß beim zuständigen Verkehrsamt in die Anhängerpapiere eingetragen werden.  Bei der Zulassungsstelle muß ein entsprechendes Gutachten von Dekra, TÜV oder GTÜ vorgelegt werden, in dem bescheinigt wird, dass der Anhänger alle Vorraussetzungen erfüllt.

Für ungebremste Anhänger und Anhänger ohne hydraulische Radstoßdämpfer

Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,3 = max. zul. Gesamtgewicht des Anhängers

Für gebremste Anhänger

Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1 = max. zul. Gesamtgewicht des Anhänger
zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
zul. Gesamtmasse des Anhägers <= zul. Anhängelast

Weiterhin müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

hydraulische Radstoßdämpfer
Reifen, die für mind. 120 km/h zugelassen (Index L) und nicht älter als 6 Jahre sind
das Zugfahrzeug muß mit ABS ausgestattet sein

Das Amt händigt Ihnen dann den gesiegelten Tempo 100 Aufkleber für den Anhänger aus.

Für die Umrüstung fallen Kosten an, die sich je nach Anhänger unterscheiden.

Im Umbau enthalten sind 2 bzw. 4 Radstoßdämpfer mit Montage, die TÜV-Abnahme sowie die 100 km/h-Bescheinigung für die Zulassung.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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